Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELAN Solarenergie GmbH für Photovoltaikanlagen (Stand: Januar 2023)
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung und Montage der vereinbarten Waren (nachfolgend: „Kaufgegenstand“). Alle zwischen Ihnen und uns getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, Ihrem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages und unserer Auftragsbestätigung.
§2 Zustandekommen des Vertrages und aufschiebende Bedingungen
Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich, auch wenn es mit einer Geltungsdauer versehen ist. Durch Ihre Unterschrift auf unserem Angebot und die Weiterleitung an uns geben Sie uns einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages (nachfolgend: „Ihr Antrag auf Kaufvertragsabschluss“). Wir sind berechtigt, Ihren Antrag auf Kaufvertragsabschluss innerhalb einer Frist von einem Monat anzunehmen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn unsere Auftragsbestätigung in Textform bei Ihnen eingeht, wobei dieser unter einer oder mehreren aufschiebenden Bedingungen steht. Der Kaufvertrag steht immer unter der aufschiebenden Bedingung der technischen Machbarkeit, siehe hierzu unten §3. Bei einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist eine weitere aufschiebende Bedingung des Kaufvertrages die vorbehaltlose Finanzierungszusage, siehe hierzu unten §4. Mit aufschiebenden Bedingungen ist gemeint, dass der Kaufvertrag bis zum Eintritt der Bedingungen schwebend unwirksam ist. Mit dem Eintritt der Bedingungen wird er wirksam. Tritt mindestens eine Bedingung nicht ein, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam.
§3 Technische Machbarkeit
Die Montage des von Ihnen gewünschten Kaufgegenstandes ist nur dann möglich, wenn sie technisch machbar ist. Deshalb führen wir nach Abschluss des Kaufvertrages für Sie kostenfrei eine Prüfung der technischen Machbarkeit durch. Zur Prüfung der technischen Machbarkeit ist regelmäßig eine Sichtprüfung der Situation bei Ihnen vor Ort erforderlich, sowie eine Erhebung aller Daten, die für die Montage des Kaufgegenstandes benötigt werden. Dazu kann die Erstellung von Fotos oder Videos bei Ihnen vor Ort gehören. Diese Fotos oder Videos werden von uns gespeichert und für die Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwendet. Mit Ihrem Antrag auf Kaufvertragsabschluss erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir ELAN Solarenergie GmbH Ihr Grundstück nach Abstimmung mit Ihnen für die technische Machbarkeitsprüfung betreten und ELAN Solarenergie GmbH die hierbei erstellten Informationen einschließlich Fotos und Videos speichern und für die weitere Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwenden. Unsere technische Machbarkeitsprüfung umfasst keine statischen Überprüfungen. Eine Prüfung, ob Ihre Gebäude, insbesondere die für die Montage der Photovoltaikmodule vorgesehene (Dach -)Fläche hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Tragfähigkeit geeignet ist, führen wir nicht durch. Sollten wir jedoch Zweifel an der Eignung haben, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns auf Ihre Kosten einen geeigneten statischen Nachweis vorlegen. Wenn wir Ihnen gegen über die technische Machbarkeit nicht oder nur eingeschränkt bestätigen können, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam. Wir sind jedoch bemüht, alternative Lösungen anzubieten, soweit dies möglich ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Verkaufsbedingungen rechtlich verbindlich sind und Teil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Kaufvertrages sind.
§4 Fremdfinanzierung
Sie haben die Möglichkeit, den vereinbarten Kaufpreis oder einen Teil davon durch eine Finanzierung bei einem von Ihnen gewählten Finanzierungspartner zu finanzieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Finanzierungspartner selbst zu kontaktieren und zu beauftragen. Wir benötigen von Ihrem Finanzierungspartner eine verbindliche Erklärung in schriftlicher Form, in der bestätigt wird, dass er bereit ist, den Kaufpreis gegebenenfalls anteilig zu finanzieren (die „Finanzierungsbestätigung“). Wenn Sie uns die Finanzierungsbestätigung später als drei Monate nach Einreichung Ihres Antrags auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, behalten wir uns das Recht vor, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Finanzierungsbestätigung von Ihnen zurückzutreten, ohne Gründe angeben zu müssen. Wenn Sie uns die Finanzierungsbestätigung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung Ihres Antrags auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, wird der Kaufvertrag endgültig ungültig.
§5 Ihre Pflichten:
Mit Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss versichern Sie uns gegenüber, dass Sie (i) Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem
uns montieren zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentümer des Montageorts sein, müssen Sie uns das bereits bei Abgabe Ihres Antrags auf Kaufvertragsabschluss ausdrücklich mitteilen und eine Zustimmung des Eigentümers des Montageorts in Textform vorlegen. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass Sie nicht Eigentümer des Montageorts sind, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie uns nach unserer Aufforderung in Textform nicht innerhalb von einem Monat eine Zustimmungserklärung des Eigentümers in Textform vorlegen. Etwaig erforderliche Genehmigungen für die Montage und den Betrieb des Kaufgegenstandes sowie dessen Anschluss an das öffentliche Stromnetz müssen Sie selbst auf Ihre eigenen Kosten beschaffen. Hierzu gehören insbesondere etwaig nötige Baugenehmigungen, Zustimmungen Dritter und die Genehmigung des Stromnetzbetreibers. Wenn Sie uns hierzu eine entsprechende Vollmacht erteilen, können wir für Sie in Ihrem Namen die sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung und die Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Netzbetreiber vornehmen lassen.
Die Kosten für den Anschluss des Kaufgegenstandes an das Stromversorgungsnetz tragen Sie in voller Höhe selbst. Soweit einschlägig, sind Sie verpflichtet, alle Pflichten eines Anlagenbetreibers einer Photovoltaikanlage ordnungsgemäß wahrzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Wahrnehmung steuerrechtlicher Pflichten in Bezug auf die Photovoltaikanlage und den damit erzeugten Strom sowie Mitteilungspflichten gegenüber dem Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur. Sie sind dafür verantwortlich, dass vor dem Montagetermin am Montageort alle notwendigen Voraussetzungen für die Montage des Kaufgegenstandes geschaffen werden.
Hierzu gehören insbesondere die Einräumung freier Montageflächen, falls nötig auch für den Auf- und Abbau eines Gerüsts, die Bereitstellung von ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Schaffung eines ungehinderten Zugangs zu Dachflächen und Grundstücks- und Gebäudeteilen, auf bzw. in denen der Kaufgegenstand installiert werden soll. Um den Betrieb, insbesondere Softwareupdates und das Monitoring des Kaufgegenstandes zu gewährleisten, ist seine Anbindung an das Internet nötig. Hierfür stellen Sie uns einen geeigneten, LAN- gebundenen Internetzugang zur Verfügung.
Soweit am Montageort eine Anbindung des Kaufgegenstandes an vorhandene oder zukünftig geplante elektronische bzw. elektrische Systeme,
z.B. Bussysteme wie KNX, SG Ready für Wärmepumpe, Digitalstrom, etc. erfolgen soll, muss das von Ihnen selbst auf Ihre eigenen Kosten vorgenommen werden. Wir übernehmen eine solche Anbindung nicht. Auch gewährleisten wir nicht, dass der Kaufgegenstand zu solchen Systemen kompatibel ist, soweit wir hierzu nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart haben.
Falls Sie eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich selbst, im Regelfall schon vor Abschluss des Kaufvertrages mit uns, um die ordnungsgemäße Antragstellung kümmern. Wir haben keinerlei Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand gewährt wird. Auch müssen Sie sich selbst um die weitere Abwicklung der Förderung kümmern.
Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.
§6 Unsere Pflichten
Wir müssen Ihnen den gekauften Artikel ohne Mängel liefern und ihn gemäß den Vereinbarungen fachgerecht montieren. Nach der Montage können Sie den Strom, der durch den Artikel erzeugt wird, selbst verbrauchen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob Sie eine Einspeisevergütung erhalten oder wie hoch diese ist – dies hängt allein von gesetzlichen Bestimmungen ab.
Wir können zur Erfüllung des Vertrags Dritte beauftragen.
§7 Kaufpreiszahlung und Bonitätsprüfung
Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis wird je nach vereinbarter Zahlungsart berechnet. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, müssen 50% des Kaufpreises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 40% vor Montage der Photovoltaikmodule und der Installation des Stromspeichers/Wechselrichters bezahlt werden, die restlichen 10% nach Netzanmeldung. Wobei die ggfs. nötige Setzung des Einspeisezählers durch den Netzbetreiber nicht Teil der Montage ist. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bitte beachten Sie, dass wir die Anmeldung des Artikels beim Stromnetzbetreiber nicht vornehmen, solange Sie mit der Kaufpreiszahlung in Verzug sind.
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermitteln wir personenbezogene Daten zur Beantragung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG. Die SCHUFA verwendet diese Daten, um die Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu bewerten und Profilbildungen durchzuführen, die ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sowie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern die Europäische Kommission diese als angemessen betrachtet) zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA finden Sie auf ihrer Website unter www.schufa.de/datenschutz. Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne das entsprechende Informationsblatt der SCHUFA zur Verfügung.
§8 Liefer- und Leistungszeiten Zwischenlagerung der gelieferten Waren, Teillieferungen und Teilleistungen, Selbstbelieferungsvorbehalt.
Nach Erhalt Ihrer Bestellung werden wir Ihnen einen voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Bitte beachten Sie, dass alle unsere Liefertermine und- fristen, einschließlich des voraussichtlichen Liefertermins in der Auftragsbestätigung, unverbindlich sind, es sei denn, sie wurden ausdrücklich zwischen Ihnen und uns als verbindlich vereinbart.
Falls ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um vier Wochen überschritten wird, können Sie uns schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Wenn wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen, um unsere Leistung zu erbringen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die gekauften Waren werden entweder zum Liefertermin oder einige Tage zuvor an den Montageort geliefert. Wenn die Lieferung der Waren vor dem Liefertermin erfolgt, müssen Sie die Waren pfleglich behandeln und für eine sorgfältige Zwischenlagerung sorgen, um sie vor Beschädigung, Zerstörung und Zugriff Dritter zu schützen.
Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit durchzuführen, sofern dies für Sie zumutbar ist.
Wir sind berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls wir trotz Abschluss eines entsprechenden Einkaufsvertrags die von Ihnen gekauften Waren unverschuldet nicht erhalten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und unser Rücktrittsrecht ausüben. Sie haben auch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn wir Sie über die nicht rechtzeitige Warenverfügbarkeit informieren. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen selbstverständlich eine bereits geleistete Kaufpreiszahlung umgehend erstatten.
§9 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, wie zum Beispiel Abhandenkommen oder zufällige Verschlechterung, beispielsweise Beschädigung, des Kaufgegenstandes geht nach der Montage und spätestens mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls auf Sie über.
§10 Ihre Rechte bei Mängeln, Haftung
Bitte beachten Sie, dass Photovoltaikmodule einer kontinuierlichen Leistungsminderung, einer sogenannten Degradation, unterliegen. Im Laufe der Zeit verschlechtern sich die Erträge, also die Menge an durch Sonnenlicht produzierten Stroms, aufgrund der Alterung der Werkstoffe oder des Rückgangs des Wirkungsgrades der Photovoltaikmodule. Wie hoch diese Degradation ist, hängt maßgeblich vom jeweiligen Hersteller ab und ist aus den technischen Datenblättern des Herstellers ersichtlich, die Ihrem Angebot beigefügt sind. Diese Degradation stellt keinen Sachmangel dar, sondern gilt zwischen Ihnen und uns als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
Die von uns erstellten Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit sowie die von uns erstellten Projektberichte stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, Sie haben etwas anderes ausdrücklich mit uns vereinbart.
Soweit die von uns gelieferte Ware nicht den a) subjektiven Anforderungen entspricht, d. h. nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen übergeben wird, b) objektiven Anforderungen entspricht, d. h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Käufer erwarten kann, unter Berücksichtigung der Art der Sache oder auch der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann, c) Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Abs. 3 dar.
§11 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware, also Vorbehaltsware, bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag unser Eigentum.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitschlichtung
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Wenn Sie als Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, gilt Karlsruhe als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns.
Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, die vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt werden.